Im Rahmen der Überschussverrechnung werden die Beiträge eines Vertrags mit den laufenden Überschüssen verrechnet, wodurch die Möglichkeit der Beitragssenkung unter Erhalt des Todesfallschutzes entsteht.
Im Rahmen der Überschussverrechnung werden die Beiträge eines Vertrags mit den laufenden Überschüssen verrechnet, wodurch die Möglichkeit der Beitragssenkung unter Erhalt des Todesfallschutzes entsteht.
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
R & G Vermögenspartner GmbH
Landsberger Str. 155
80687 München
Telefon: +49 89 12 50 38 333
Fax: +49 89 12 50 38 339
info@vermoegens-partner.de
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter
Telefon: +49 89 12 50 38 333
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. info@vermoegens-partner.de oder Kontaktformular.
© 2025 R & G Vermögenspartner GmbH